Behauptungen und Tatsachen: Jerusalem, Teil 4
Behauptung
“Unter israelischer Oberherrschaft wurde die Religionsfreiheit in Jerusalem eingeschränkt.”
Tatsache
Nach dem Krieg von 1967 hob Israel sämtliche diskriminierenden jordanischen Gesetze auf und formulierte eigene strenge Maßstäbe für die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zu den religiösen Heiligtümern. “Wer irgendetwas unternimmt, das den Gläubigen der verschiedenen Religionen den freien Zugang zu ihren heiligen Stätten verwehrt oder verwehren könnte”, so lautet das israelische Gesetz, “kann mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden.” Die Verwaltung der verschiedenen heiligen Stätten übertrug der israelische Staat den betreffenden religiösen Körperschaften. So ist zum Beispiel der islamische Waqf für die Moscheen auf dem Tempelberg zuständig.
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